Der Güterstand bezeichnet die Vermögensverhältnisse der Ehegatten untereinander.
Der gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft.
Ehevertraglich vereinbart werden kann:
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Ehevertrag
Gütergemeinschaft
Güterrechtsregister
Gütertrennung
Zugewinngemeinschaft
Ratgeber:
Eheliches Güterrecht und Ehevertrag Teil 1
Norm:
§§ 1408 ff BGB