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Güterstand

Der Güterstand bezeichnet die Vermögensverhältnisse der Ehegatten untereinander.

Der gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft.

Ehevertraglich vereinbart werden kann:

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Ehevertrag
Gütergemeinschaft
Güterrechtsregister
Gütertrennung
Zugewinngemeinschaft

Ratgeber:
Eheliches Güterrecht und Ehevertrag Teil 1

Norm:
§§ 1408 ff BGB


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