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Gütertrennung

Die Gütertrennung ist eine Form des ehelichen Güterstands, bei der die Vermögen von Frau und Mann sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Scheidung getrennt bleiben.

Jeder Ehegatte ist hinsichtlich seines Vermögens unbeschränkt verfügungsbefugt.

Die Vereinbarung einer Gütertrennung muss notariell beurkundet werden.

Praxistipp:

Auch trotz der Vereinbarung einer Gütertrennung können zwischen den Eheleuten im Falle einer Scheidung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Ausgleichsansprüche bestehen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Gütergemeinschaft
Güterstand
Scheidung/ Gemeinsame Schulden
Unbenannte Zuwendungen
Zugewinngemeinschaft
Zugewinnausgleich

Ratgeber:
Eheliches Güterrecht und Ehevertrag Teil 1
Einvernehmliche Scheidung

Norm:
§ 1414 BGB


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