Weichteilverletzung im Bereich der Halswirbelsäule, die häufig bei Auffahrunfällen im Straßenverkehr auftritt.
Das HWS-Schleudertrauma wird durch plötzliche, sehr starke Beugung und Überstreckung
hervorgerufen.
Dadurch kommt es zu schmerzhafter Steilhaltung der Halswirbelsäule und
schmerzhafter Muskelverspannung der Nacken- und Halsmuskulatur. Der Bandapparat
der Halswirbel kann gezerrt oder eingerissen, Bandscheiben können verletzt sein.
Auftreten können auch Schwindel, Sehstörungen, Ohrgeräusche, Taubheitsgefühle
und Schmerzen in Armen, Gesicht und Schultern.
Problem ist, dass das HWS-Schleudertrauma in den meisten Fällen medizinisch
nicht anhand sicht- oder messbaren Schäden feststellen lässt und der Arzt
insofern auf die Angaben des Patienten verlassen muss.
Zudem besteht eine ungewöhnliche Risikoverteilung: Je geringer die Aufprallgeschwindigkeit
ist, desto höher ist das Risiko eines Schleudertraumas.
Die Verletzung ist in den vergangen Jahren des öfteren missbraucht worden,
um Schmerzensgeldansprüche zu begründen.
Häufig wird vor Gericht gestritten, ob überhaupt eine solche behauptetet
Verletzung vorliegt.
Neben der medizinischen Begutachtung erfolgt bei einem Streit eine verkehrstechnische Analyse des Unfalls nach folgenden Kriterien:
Wer bei einem Autounfall ein HWS-Schleudertrauma erleidet, hat Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Fahrzeugführer
Fahrzeughalter
Halter eines Kfz
Halterhaftung
Kausalität
Mitverschulden
Schaden/ immaterieller
Schadensersatz
Schmerzensgeld
Unfall
Ratgeber:
Verkehrsunfall Teil 1
Verkehrsunfall Teil 2
Verkehrsunfall Teil 3