Gesetzliche Regelung des Handwerksrechts.
Das Bundesgesetz dient dem Schutz und der Förderung des Handwerks als Berufsstand in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Handwerksordnung wurde 1953 erlassen.
Sie regelt:
Handwerksberufe sind in zulassungspflichtige Gewerke, zulassungsfreie Gewerke und handwerksähnliche Gewerke getrennt. Die zu den Gruppen zugehörigen Berufsbilder sind in den Anlagen A und B zur Handwerksordnung einzeln aufgelistet.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Handwerksrolle
Innung
Meisterprüfung
Norm:
§ 1 HandwO