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Handwerksordnung (HandwO)

Gesetzliche Regelung des Handwerksrechts.

Das Bundesgesetz dient dem Schutz und der Förderung des Handwerks als Berufsstand in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Handwerksordnung wurde 1953 erlassen.

Sie regelt:

Praxistipp:

Handwerksberufe sind in zulassungspflichtige Gewerke, zulassungsfreie Gewerke und handwerksähnliche Gewerke getrennt. Die zu den Gruppen zugehörigen Berufsbilder sind in den Anlagen A und B zur Handwerksordnung einzeln aufgelistet.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Handwerksrolle
Innung
Meisterprüfung

Norm:
§ 1 HandwO


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