In der Hauptverhandlung entscheidet das Gericht im Strafprozess über Schuld und Strafe des Angeklagten.
Während der Hauptverhandlung müssen Richter, Urkundsbeamte, Staatsanwalt, Verteidiger und Angeklagter ununterbrochen anwesend sein.
Die Leitung der Hauptverhandlung obliegt dem Vorsitzenden.
Die Hauptverhandlung lässt sich in folgende Abschnitte untergliedern:
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Angeklagter
Letztes Wort des Angeklagten
Strafen
Norm:
§§ 226 ff. StPO