Hausfriedensbruch ist eine Straftat, die im Strafgesetzbuch geregelt ist.
Wer
eindringt begeht Hausfriedensbruch. Aber auch wer, wenn er sich ohne Befugnis in den genanten Räumen aufhält und sie auch auf Aufforderung nicht verlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
siehe hierzu auch:
Norm:
§ 123 StGB