Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Hausrat

Hausrat bezeichnet die Gesamtheit der Gegenstände, die in einem Haushalt vorhanden sind und tatsächlich der Bewirtschaftung des Haushaltes dienen.

Beispiele hierfür sind:

Nicht zum Hausrat gehören die dem persönlichen Bereich eines Ehegatten zuzuordnenden Gegenstände, wie Kleidung und Schmuck. Die Zuordnung von hochwertigen Gütern (z. B. Segelboot, Reitpferd, etc.) hängt davon ab, ob sie von beiden Ehegatten gebraucht beziehungsweise genutzt werden. Dienen sie als Kapitalanlage, sind sie dem persönlichen Bereich eines Ehegatten zuzuordnen.

Bei einer Ehescheidung gilt die gesetzliche Vermutung, dass es sich bei dem Hausrat um gemeinsames Eigentum handelt, mit der Folge, dass der Hausrat aufgeteilt wird. Diese Aufteilung erfolgt im Interesse der Ehegatten soweit wie möglich einvernehmlich. Ist eine einvernehmliche Aufteilung nicht möglich, werden die Gegenstände im Rahmen des Hausratsteilungsverfahrens durch den Richter aufgeteilt.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Ehegattenunterhalt
Versorgungsausgleich
Unbenannte Zuwendungen
Gütertrennung
Gütergemeinschaft
Zugewinnausgleich
Zugewinngemeinschaft
Ehevertrag
Scheidung

Ratgeber:
Streitige Scheidung
Einvernehmliche Scheidung

Norm:
§ 1361a BGB
§ 1370 BGB


Antwort direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern