Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Hehlerei

Ein im Strafgesetzbuch geregeltes Vergehen.

Der Hehlerei strafbar macht sich,

Verschaffen setzt die Verfügungsgewalt über die Sache voraus (fehlt, wenn die Sache nur aufbewahrt oder nur vorübergehend genutzt wird).

Absetzen meint die Veräußerung an Dritte.

Der Hehler wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestaft.

siehe hierzu auch:

Norm:
§ 259 StGB


Antwort direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern