Heimarbeit ist die Tätigkeit einer Person, die an selbstgewählter Arbeitsstätte (z.B. in der eigenen Wohnung) allein oder mit Familienangehörigen im Auftrag eines Gewerbetreibenden oder Zwischenmeisters erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse den Auftraggebern überlässt. Es muss sich bei der Heimarbeit um einfache Tätigkeiten handeln.
Heimarbeiter sind aufgrund ihrer fehlenden Abhängigkeit keine Arbeitnehmer, werden jedoch im Gesetz häufig so behandelt.
Die in Heimarbeit Tätigen werden durch das Heimarbeitsgesetz (HAG) geschützt.
Ihnen steht zu:
Bezieht der Heimarbeiter aus der Beschäftigung seinen überwiegenden
Lebensunterhalt, beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder
zum Ende eines Kalendermonates. Bei längerer Beschäftigung ist die
Kündigung gestaffelt.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Arbeitnehmerähnliche Selbstständige
Norm:
§ 2 Abs. 1 HAG
§ 13 SGB III
§ 12 Abs. 2 SGB IV