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Holdinggesellschaft

Zusammenschluss mehrerer selbständiger Unternehmen zu einer Organisationsform, die reine Kontroll- oder Dachgesellschaft ist.

Sie ist eine Handelsgesellschaft, die meist in der Form einer Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung betrieben wird.

Die Holding(gesellschaft) besitzt als Dachgesellschaft Anteile an anderen Unternehmen (z.B. Aktien, GmbH-Anteile). Sie übt wirtschaftlichen Einfluss auf die beherrschten Unternehmen aus; deren rechtliche Selbständigkeit bleibt jedoch erhalten. Im Rahmen eines Konzers obliegt ihr die einheitliche Leitung des Konzerns.

 

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Aktiengesellschaft (AG)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Kapitalgesellschaft
Konzern
Unternehmen

Ratgeber:
Wahl der Unternehmensform


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