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Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Architektenhonorare werden nicht frei ausgehandelt, sondern sind gesetzlich geregelt. Die gesetzliche Regelung zur Abrechnung der Honoraransprüche von Architekten und Ingenieuren ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Die Bestimmungen der HOAI gelten für die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und der Ingenieure, soweit sie durch die Leistungsbilder (dies können die sogenannten Grundleistungen als auch die sogenannten besonderen Leistungen sein) oder andere Bestimmungen der HOAI erfasst werden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Honorar

Ratgeber:
Bauverträge Teil 1


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