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Judikative

Die rechtsprechende Gewalt.

Die Judikative ist eines der drei Elemente der Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland.
Sie steht neben der:

Die Judikative überwacht die Einhaltung der Gesetze.

Sie ist in Deutschland per Verfassung den Richtern anvertraut (Art. 92 Grundgesetz, GG). Ausgeübt sie durch Berufsrichter und ehrenamtliche Richter (§ 1 Deutsches Richtergesetz, DRiG), institutionell durch

Richter sind nach der Verfassung unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen (Art. 97 GG). Sie unterliegen keinerlei Weisungen.

Praxistipp:

Bundes- und Landesgerichte sind in verschiedene Gerichtszweige unterteilt, denen bestimmte Zuständigkeiten (nach Rechtsgebieten) und Aufgaben zugeordnet werden. Die einzelnen Gerichtszweige haben in der Regel drei Instanzen. Die höchste Instanz ist jeweils ein Bundesgericht, die niedrigeren Instanzen sind Gerichte der Länder. Aufbau, Abgrenzung, Zuständigkeiten und Zusammenarbeit der verschiedenen Gerichtsbarkeiten regelt die Gerichtsverfassung.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Berufsrichter
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Demokratie
Ehrenamtliche Richter
Exekutive
Gerichtsverfassung
Gewaltenteilung
Grundgesetz (GG)
Legislative
Oberlandesgericht
Richterrecht

Norm:
Art. 20 GG
Art. 92 GG

 


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