Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Justiziar

Bei einer Behörde, Verband oder einem Unternehmen angestellter Jurist, der für seinen Arbeitgeber rechtsberatend tätig ist.
Noch gebräuchlich ist für den Begriff auch die ältere Schreibweise als "Justitiar".

Der Justiziar ist häufig Leiter einer Rechtsabteilung oder nimmt die Aufgaben einer Rechtsabteilung alleine wahr.
In großen Unternehmen sind Justiziare meist auf spezielle Rechtsgebiete spezialisiert.

Die Bezeichnung als Justiziar ist nicht zwingend an eine bestimmte Ausbildung geknüpft.
In aller Regel haben Justiziare zumindest das erste juristische Staatsexamen an einer juristischen Universität abgeschlossen oder haben zumindest einen Abschluss als Wirtschaftsjurist (Fachhochschule) oder Diplom-Jurist.

Aufgaben eines Justiziars:

Praxistipp:

Ist der Justiziar Volljurist und arbeitet für seinen Arbeitgeber auch als Rechtsanwalt, wird er als Syndikus bezeichnet.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Amtsanwalt
Arbeitnehmer
Assessor
Beamter
Berufsrichter
Notar
Rechtsanwalt
Rechtspfleger
Staatsanwaltschaft
Volljurist


Antwort direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern