Bei einer Behörde, Verband oder einem Unternehmen angestellter Jurist,
der für seinen Arbeitgeber rechtsberatend tätig ist.
Noch gebräuchlich ist für den Begriff auch die ältere Schreibweise
als "Justitiar".
Der Justiziar ist häufig Leiter einer Rechtsabteilung oder nimmt die Aufgaben
einer Rechtsabteilung alleine wahr.
In großen Unternehmen sind Justiziare meist auf spezielle Rechtsgebiete
spezialisiert.
Die Bezeichnung als Justiziar ist nicht zwingend an eine bestimmte Ausbildung
geknüpft.
In aller Regel haben Justiziare zumindest das erste juristische Staatsexamen
an einer juristischen Universität abgeschlossen oder haben zumindest einen
Abschluss als Wirtschaftsjurist (Fachhochschule) oder Diplom-Jurist.
Aufgaben eines Justiziars:
Ist der Justiziar Volljurist und arbeitet für seinen Arbeitgeber auch als Rechtsanwalt, wird er als Syndikus bezeichnet.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Amtsanwalt
Arbeitnehmer
Assessor
Beamter
Berufsrichter
Notar
Rechtsanwalt
Rechtspfleger
Staatsanwaltschaft
Volljurist