Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Justizvollzugsanstalt (JVA)

Strafvollzugsbehörden, in denen die Freiheitsstrafen und die Unterbringung in Sicherungsverwahrung vollzogen werden.
Des Weiteren sind sie für Untersuchungshaft, Ordnungshaft, Zwangshaft und Erzwingungshaft zuständig.

Die Justizvollzugsanstalten (kurz: JVA) sind Anstalten der Landesjustizverwaltungen.

Regeln zur Unterbringung der Gefangenen gibt das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) vor, beispielsweise:

Jugendliche werden in speziellen Jugendhaftanstalten untergebracht.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Freiheitsstrafe
Sicherungsverwahrung
Strafvollstreckungskammern
Strafvollzugsgesetz (StVollzG)
Untersuchungshaft

Norm:
§ 139 StVollzG


Antwort direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern