Strafvollzugsbehörden, in denen die Freiheitsstrafen und die Unterbringung
in Sicherungsverwahrung vollzogen werden.
Des Weiteren sind sie für Untersuchungshaft, Ordnungshaft, Zwangshaft und
Erzwingungshaft zuständig.
Die Justizvollzugsanstalten (kurz: JVA) sind Anstalten der Landesjustizverwaltungen.
Regeln zur Unterbringung der Gefangenen gibt das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) vor, beispielsweise:
Jugendliche werden in speziellen Jugendhaftanstalten untergebracht.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Freiheitsstrafe
Sicherungsverwahrung
Strafvollstreckungskammern
Strafvollzugsgesetz (StVollzG)
Untersuchungshaft
Norm:
§ 139 StVollzG