Gesellschaft, bei der die Mitgliedschaft auf die reine Kapitalbeteiligung und nicht auf die persönliche Mitarbeit der Gesellschafter zugeschnitten ist.
Kapitalgesellschaften sind die:
Erst mit ihrer Eintragung im Handelsregister entsteht eine Kapitalgesellschaft.
Für die Zeit vor der Eintragung werden - je nach Gründungsstadium
- Vorgesellschaften oder Vorgründungsgesellschaften unterschieden.
Merkmale einer Kapitalgesellschaft sind:
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Aktiengesellschaft (AG)
Einmanngesellschaft
Firma
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Gesellschaftsrecht
Handelsrecht
Juristische Person
Kaufmann
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Körperschaft
Personengesellschaft
Rechtsfähigkeit
Vorgesellschaft
Vorgesellschaft/ unechte
Vorgründungsgesellschaft
Ratgeber:
Wahl der Unternehmensform
Norm:
§ 264 HGB