Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Kapitalverkehrsfreiheit

Eine der vier Grundfreiheiten, die nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften (EG) besteht.
Sie geht aus den Artikeln 56 bis 60 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) hervor.

Aus der Kapitalverkehrsfreiheit ergibt sich vor allem Pflicht der Mitgliedsstaaten, Behinderungen im grenzüberschreitenden Kapital- und Zahlungsverkehr abzubauen, soweit dies für das Funktionieren des gemeinsamen Marktes erforderlich ist.

Der Begriff des Kapitalverkehrs umfasst:

Durch die Kapitalverkehrsfreiheit sind folgende Praktiken verboten:

Zur Kapitalverkehrsfreiheit wird als "Annex-Freiheit" auch die Zahlungsverkehrsfreiheit gerechnet.
Sie gewährt das Recht, eine Schuld grenzüberschreitend im Wege des Transfers von Banknoten oder durch Überweisung zu erfüllen.

Ausnahmen der Kapitalverkehrsfreiheit sind abschließend in den Artikeln 57 bis 60 EGV geregelt.

Praxistipp:

Trotz der Kapitalverkehrsfreiheit dürfen Steuerpflichtige unterschiedlich behandelt werden (Art. 58 Absatz 1 Nr. 1a EGV).

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Europäische Gemeinschaft
Grundfreiheiten der Europäischen Gemeinschaft (EG)

Norm:
Art. 56 EGV


Antwort zum Thema: ""Verkehrsrecht"" direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern