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Kettenarbeitsverhältnis

Arbeitsverhältnis, das aus wiederholt befristeten Arbeitsverträgen besteht.

Werden mit demselben Arbeitnehmer mehrere befristete Arbeitsverträge hintereinander geschlossen, so spricht man von einem Kettenarbeitsverhältnis oder Kettenarbeitsvertrag.

Kettenarbeitsverhältnisse sind nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) grundsätzlich unzulässig.
Davon gibt es vier Ausnahmen:

Praxistipp:

Im Fall eines Kettenarbeitsverhältnisses wird durch das Arbeitsgericht nur die Wirksamkeit der letzten Befristung geprüft. Ist die (letzte) Befristung unwirksam, besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Arbeitsrecht
Arbeitsvertrag
Befristung
Befristetes Arbeitsverhältnis
Mutterschutz
Probearbeitsverhältnis
Probezeit
Schriftform

Ratgeber:
Arbeitsvertrag Teil 1
Arbeitsvertrag Teil 2
Rechtliche Fragen der Stellenbesetzung Teil 1
Rechtliche Fragen der Stellenbesetzung Teil 2

Norm:
§ 3 TzBfG
§14 TzBfG


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