Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Kfz-Leasing

Leasing eines Kraftfahrzeuges.
Kfz-Leasing erfolgt als Finanzierungsleasing.

Regelmäßig gibt es drei Beteiligte beim Autoleasing:

Dem Leasingnehmer wird der Gebrauch an dem Fahrzeug gegen Zahlung von regelmäßigen Leasingraten überlassen und ihm für das Ende der Leasingzeit zumeist eine Kaufoption eingeräumt.

Der Leasingnehmer muss - im Gegensatz zum Mieter - die Kosten für Instandhaltung Zerstörung, Beschädigung und Diebstahl tragen.
Der Leasinggeber überträgt ihm im Gegenzug die Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer an den Leasingnehmer.

Da der Leasingnehmer nicht Eigentümer wird, ist er in der Regel verpflichtet, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.

Im Kraftfahrzeugleasing haben sich Sonderformen des Leasingvertrages entwickelt.

Praxistipp:

Kfz-Leasing hat meist steuerliche Gründe. Unternehmer können die Leasingraten - anders als den Kaufpreis - sofort und vollständig als Betriebsausgaben geltend machen.
Für Privatleute lohnt sich Leasing gegenüber einem Ratenkauf dagegen meistens nicht. Hier sollte genau gerechnet werden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Betriebsgefahr
Finanzierungsleasing
Gewährleistung
Halter eines Kfz
Inzahlunggabe/ Fahrzeug
Leasing
Schuldrecht

Ratgeber:
Gebrauchtwagenkauf
Neuwagenkauf


Antwort direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern