Leasing eines Kraftfahrzeuges.
Kfz-Leasing erfolgt als Finanzierungsleasing.
Regelmäßig gibt es drei Beteiligte beim Autoleasing:
Dem Leasingnehmer wird der Gebrauch an dem Fahrzeug gegen Zahlung von regelmäßigen Leasingraten überlassen und ihm für das Ende der Leasingzeit zumeist eine Kaufoption eingeräumt.
Der Leasingnehmer muss - im Gegensatz zum Mieter - die Kosten für Instandhaltung
Zerstörung, Beschädigung und Diebstahl tragen.
Der Leasinggeber überträgt ihm im Gegenzug die Gewährleistungsrechte
gegen den Verkäufer an den Leasingnehmer.
Da der Leasingnehmer nicht Eigentümer wird, ist er in der Regel verpflichtet, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Im Kraftfahrzeugleasing haben sich Sonderformen des Leasingvertrages entwickelt.
Kfz-Leasing hat meist steuerliche Gründe. Unternehmer können die
Leasingraten - anders als den Kaufpreis - sofort und vollständig als Betriebsausgaben
geltend machen.
Für Privatleute lohnt sich Leasing gegenüber einem Ratenkauf dagegen meistens
nicht. Hier sollte genau gerechnet werden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Betriebsgefahr
Finanzierungsleasing
Gewährleistung
Halter eines Kfz
Inzahlunggabe/ Fahrzeug
Leasing
Schuldrecht
Ratgeber:
Gebrauchtwagenkauf
Neuwagenkauf