Verfahrenseinleitender Antrag an ein Gericht auf Gewährung von Rechtsschutz
durch richterliche Entscheidung.
Im Strafprozess wird die Klage abweichend als Anklage bezeichnet.
Die Klage muss formell bestimmten Voraussetzungen genügen, um rechtlich wirksam zu sein:
Im Zivilprozess soll der Kläger zudem den Streitwert und im Landgerichtsprozess etwaige Gründe angeben, die einer Übertragung der Sache auf den Einzelrichter entgegenstehen.
In bestimmten Prozessen ist eine Klagefrist einzuhalten (z. B. bei Kündigungsschutzklagen
drei Wochen ab Zugang der Kündigung).
In manchen Verfahren muss ein Rechtsanwalt die Klage unterzeichnen (Rechtsanwaltszwang)
Die einzelnen Prozessordnungen enthalten verschiedene Klagearten, die unterschiedlichen
zusätzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen unterliegen.
Nach dem Rechtsschutzziel können folgende Grundformen unterschieden werden:
Die Klage unterbricht die Verjährung eines Anspruchs.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Abänderungsklage
Abwehrklage
Anklage
Feststellungsklage/ vorbeugende
Klageänderung
Klagearten im öffentlichen Recht
Klagebefugnis
Klagehäufung/ objektive
Klagehäufung/ subjektive
Klagerücknahme
Klageverzicht
Leistungsklage
Nebenklage
Parteifähigkeit
Privatklageweg
Prozessfähigkeit
Rechtsanwaltszwang
Rechtshängigkeit/ Verwaltungsprozess
Rechtshängigkeit/ Zivilprozess
Strafprozess
Stufenklage
Untätigkeitsklage
Verbandsklage
Widerklage
Zivilprozess
Zuständigkeit/ instanzielle
Zuständigkeit/ örtliche
Zuständigkeit/ sachliche
Norm:
§ 151 StPO
§ 81 VwGO
§ 253 ZPO