Mit der Vollstreckungsklausel wird Bestehen und Vollstreckungsreife eines Vollstreckungstitels (z.B. Urteil) bezeugt.
Die Klausel wird am Ende des Vollstreckungstitels angefügt und lässt eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels entstehen.
Sie ist formelle Voraussetzung der Vollstreckung.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Arrestverfahren