Die Klauselerinnerung ist ein Rechtsbehelf im Zwangsvollstreckungsverfahren, mit welchem der Schuldner mit formellen und materiellen Einwendungen gegen die Erteilung einer Vollstreckungsklausel vorgehen kann.
Voraussetzungen:
Die Erinnerung hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Vollstreckungsklausel aus formellen oder materiellen Gründen nicht hätte erteilt werden dürfen.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Zwangsvollstreckung
Norm:
§ 732 ZPO