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Klauselerinnerung

Die Klauselerinnerung ist ein Rechtsbehelf im Zwangsvollstreckungsverfahren, mit welchem der Schuldner mit formellen und materiellen Einwendungen gegen die Erteilung einer Vollstreckungsklausel vorgehen kann.

Voraussetzungen:

Die Erinnerung hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Vollstreckungsklausel aus formellen oder materiellen Gründen nicht hätte erteilt werden dürfen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Zwangsvollstreckung

Norm:
§ 732 ZPO


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