Konzern
Zusammenschluss mehrer Unternehmen zur Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen
Ziels.
Man unterscheidet den bloßen Unternehmensverbund von dem Unternehmenszusammenschluss
unter einer einheitlichen Leitung. Letzter differenziert sich wie folgt:
- Unterordnungskonzern: alle verbundenen Unternehmen stehen unter der Leitung
eines übergeordneten Unternehmens.
- Gleichordnungskonzern: die verbundenen Unternehmen unterstehen keiner übergeordneten
Leitung.
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