Krankengeld wird unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt.
Das Krankengeld ist geringer als die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Es beträgt in der Regel 80 % des durchschnittlichen Entgeltes.
Anspruch auf Krankengeld hat:
Die Leistungsdauer ist wegen derselben Krankheit auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt.