Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Krankenkassenwahlrecht

Die gesetzlichen Regelungen zum Krankenkassenwahlrecht finden sich im Fünften Buch zum Sozialgesetzbuch (SGB V).

Danach wird bestimmten Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten das Recht eingeräumt, die Mitgliedschaft in ihrer bestehenden Krankenkasse zu kündigen. Die Versicherten können nach einem Wechsel für 18 Monate die gewählte Versicherung nicht mehr kündigen, es sein denn, die gewählte Versicherung erhöht ihren Beitragssatz.

Die Kündigungsfrist bei der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt zwei Monate; das Versicherungsverhältnis endet also mit Ablauf des übernächsten Monats, der auf die Kündigung folgt. Innerhalb dieser Frist ist der Versicherte verpflichtet, die neue Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse nachzuweisen. Tut er dies nicht, so ist die Kündigung unwirksam. Die Verpflichtung entfällt, wenn keine Mitgliedschaft in einer anderen Krankenkasse oder eine andere Familienversicherung begründet werden soll.

siehe hierzu auch:

Norm:
§ 173 SGB V


Antwort direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern