Die Künstlersozialabgabe ist eine Umlage, die bestimmte Unternehmen an die Künstlersozialkasse (KSK) zahlen müssen.
Diese Unternehmen (überwiegend Medienunternehmen) sind zur Zahlung einer jährlichen Künstlersozialabgabe verpflichtet. Solche Unternehmen (Verwerter) sind beispielsweise:
Es kommt nicht darauf an, ob die Unternehmen dabei einen Gewinn erzielen oder auch nur erzielen wollen.
Die Künstlersozialabgabe ist von den Unternehmen nach Ablauf eines Kalenderjahres zu zahlen. Die Höhe der Künstlersozialabgabe wird von der Künstlersozialkasse ermittelt und dem Verpflichteten mitgeteilt. Zwei Faktoren sind für die Höhe maßgeblich:
Die KSK entscheidet durch Verwaltungsakt über die Abgabepflicht eines Unternehmens und über die Höhe der Künstlersozialgabe. Gegen den Bescheid der KSK steht einem betroffenen Unternehmen der Widerspruch zur Verfügung. Hilft die KSK dem Widerspruch nicht ab, ist dem Unternehmen die Klage vor dem Sozialgericht eröffnet.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Verwaltungsakt