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Langzeiterkrankung eines Arbeitnehmers

Über einen längeren Zeitraum andauernde Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers.

Die Kündigung eines langzeiterkrankten Arbeitnehmers ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis wegen langandauernder Krankheit des Arbeitnehmers grundsätzlich nicht kündigen, wenn Überbrückungsmaßnahmen möglich sind. Mögliche Überbrückungsmaßnahmen sind beispielsweise:

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Krankengeld
Kündigung
Kündigungsschutz

Ratgeber:
Kündigung Teil 1
Kündigung Teil 2
Kündigungsschutzklage


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