Langzeiterkrankung eines Arbeitnehmers
Über einen längeren Zeitraum andauernde Arbeitsunfähigkeit eines
Arbeitnehmers.
Die Kündigung eines langzeiterkrankten Arbeitnehmers ist nur unter folgenden
Voraussetzungen zulässig:
- Hinsichtlich der Wiedereinsetzbarkeit des Arbeitnehmers muss eine ärztlich
attestierte negative Zukunftsprognose vorliegen.
- Es muss eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher oder wirtschaftlicher
Belange des Arbeitgebers gegeben sein (dies kann in Störungen des Betriebsablaufes
oder in wirtschaftlichen Belastungen mit Lohnfortzahlungskosten liegen) und
- eine Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
muss ergeben, dass dem Arbeitgeber die Beeinträchtigung nicht mehr zuzumuten
ist.
Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis wegen langandauernder Krankheit
des Arbeitnehmers grundsätzlich nicht kündigen, wenn Überbrückungsmaßnahmen
möglich sind. Mögliche Überbrückungsmaßnahmen sind
beispielsweise:
- Neueinstellung einer Aushilfskraft,
- Durchführung von Über- oder Mehrarbeit,
- personelle Umorganisation.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Krankengeld
Kündigung
Kündigungsschutz
Ratgeber:
Kündigung Teil 1
Kündigung Teil 2
Kündigungsschutzklage
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