Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt im Staat.
Sie ist neben der Exekutiven (ausführende Gewalt) und der Judikativen (Rechtsprechung) die dritte staatliche Gewalt. Zur Legislative gehören insbesondere:
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Exekutive
Judikative
Norm:
Art. 20 GG