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Legislative

Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt im Staat.

Sie ist neben der Exekutiven (ausführende Gewalt) und der Judikativen (Rechtsprechung) die dritte staatliche Gewalt. Zur Legislative gehören insbesondere:

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Exekutive
Judikative

Norm:
Art. 20 GG


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