Mandant ist die (lat.) Bezeichnung für die Kunden der rechts- und wirtschaftsberatenden
Berufe (Rechtsanwalt, Steuerberater).
Bei dem zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten geschlossenen Vertrag handelt
es ich um einen Dienstvertrag - der Mandant ist der Auftraggeber.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Rechtsanwaltsgebühren in bürgerlichen Streitigkeiten
Rechtsanwaltshaftung
Ratgeber:
Anwaltskosten Teil 1
Anwaltskosten Teil 2