Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Mankohaftung

Mankohaftung ist die Haftung des Arbeitnehmers für Fehlbestände bei Waren- oder Kassenbestände, die ihm anvertraut wurden. Sie ist gesetzlich nicht geregelt.

Die Arbeitsvertragsparteien können eine Mankohaftung individuell vereinbaren. Eine Mankovereinbarung, nach der der Arbeitnehmer auch ohne Verschulden ein Manko zu ersetzen hat, ist nur wirksam, wenn:

Eine verschuldensunabhängige Mankohaftung des Arbeitnehmers muss ausdrücklich vereinbart werden. Haben die Arbeitsvertragsparteien die Mankohaftung nicht gesondert vereinbart, haftet der Arbeitnehmer nur bei Verschulden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Arbeitsvertrag
Haftung des Arbeitnehmers

Ratgeber:
Arbeitsvertrag Teil 1
Arbeitsvertrag Teil 2


Antwort direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern