Der Medizinische Dienst ist eine selbstständige Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen.
Dieser Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ist in jedem Bundesland als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert. Aufgaben des Medizinischen Dienstes sind die patientenorientierte Einzelfallbegutachtung sowie die Beratung in Grundsatzfragen der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Zu den Aufgaben des Medizinischen Dienstes gehören unter anderem Stellungnahmen für die Krankenkassen bei Fragen zur:
Darüber hinaus übernimmt der Medizinische Dienst im Auftrag der Pflegekassen die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit.
Der Arbeitgeber kann verlangen, dass die Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit eines erkrankten Arbeitnehmers einholt.
siehe hierzu auch:
Norm:
§ 278 SBG V