Die Meinungsfreiheit ist grundrechtlich geschützt.
Für den Begriff der Meinung ist:
entscheidend.
Dabei ist gleichgültig, ob die Meinung richtig oder falsch ist. Jedoch ist eine erwiesen oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptung nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ebenso ist eine Schmähung Dritter von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Begriff der Schmähkritik darf allerdings nicht zu weit ausgelegt werden.
Die Meinungsfreiheit umfasst auch die Informationsfreiheit. Sie ist eine für die Meinungsäußerung notwendige Voraussetzung.
Das Recht auf Meinungsäußerung findet außerdem dort seine Schranken, wo gegen Gesetze verstoßen wird, die dem Schutz anderer höherrangiger Rechtsgüter dienen, z.B:
siehe hierzu auch:
Norm:
Art. 5 GG