Mietvertrag/ Sonderkündigungsrecht
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kündigungsrecht einer Mietvertragspartei
vorzeitig beendet oder die Kündigungsfrist verkürzt werden.
Das Gesetz nennt insbesondere die folgenden Sonderkündigungsrechte:
- das Sonderkündigungsrecht des Mieters bei einer Mieterhöhung bis
zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung.
- das Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Verweigerung der Untervermietung
durch den Vermieter.
- das Sonderkündigungsrecht des Vermieters und des Erben bzw. des überlebenden
Mieters beim Tod des Mieters.
- das Sonderkündigungsrecht bei Nießbrauch und Nacherbschaft.
- das Sonderkündigungsrecht bei Mietverträgen über mehr als
30 Jahre.
- das Sonderkündigungsrecht des Vermieters für eine Wohnung in einem
vom ihm selbst bewohnten Gebäude.
- das Sonderkündigungsrecht des Mieters vor Durchführung einer zu
duldenden Modernisierungsmaßnahme.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Miete/ Reparaturkosten
Miete/ Schadensersatzpflicht des Vermieters
Mieterhöhung
Mietkaution
Mietminderung
Mietspiegel
Mietvertrag/ fristlose Kündigung
Mietvertrag/ Kündigungsfrist
Mietvertrag/ ordentliche Kündigung
Mietvertrag/ Sozialklausel
Ratgeber:
Neues Mietrecht Teil 1
Neues Mietrecht Teil 2
Antwort zum Thema: ""Mietrecht"" direkt vom
Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).