Beendigung eines auf unbestimmte Zeit eingegangenen Mietverhältnisses innerhalb der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist.
Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses erfordert immer das Vorliegen eines Kündigungsgrundes. Dieser ist gegeben, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Ein berechtigtes Vermieterinteresse kann beispielsweise sein:
Eine vermieterseitige Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses erfordert immer die Schriftform. In dem Kündigungschreiben ist der Kündigungsgrund zu nennen. Der Mieter kann das Mietverhältnis innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist ohne Angaben von Gründen kündigen.
Kündigungen per Telegramm, Telefax oder E-Mail sind genauso unwirksam wie mündliche Kündigungen.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Miete/ Reparaturkosten
Miete/ Schadensersatzpflicht des Vermieters
Mieterhöhung
Mietkaution
Mietminderung
Mietspiegel
Mietvertrag/ fristlose Kündigung
Mietvertrag/ Kündigungsfrist
Mietvertrag/ Sonderkündigungsrecht
Mietvertrag/ Sozialklausel
Ratgeber:
Neues Mietrecht Teil 1
Neues Mietrecht Teil 2
Norm:
§ 573 BGB