Systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren einer oder mehrerer unterlegener Personen.
Rechtlich relevant ist vor allem Mobbing am Arbeitsplatz.
Von Mobbing wird hier gesprochen, wenn die angegriffene Person während längerer
Zeit mit dem Ziel oder dem Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis direkt
oder indirekt angegriffen wird und sie dies als Diskriminierung empfindet.
Es kann sowohl zwischen Kollegen als auch zwischen Vorgesetzten und Untergebenen
stattfinden.
Mobbing ist gesetzlich nicht geregelt.
Jedoch ergeben sich für den Arbeitgeber aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch
(BGB), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie dem Betriebsverfassungsgesetz
(BetrVG) - soweit sein Betrieb diesem unterliegt - Pflichten, das Persönlichkeitsrecht
sowie die sonstigen Rechtsgüter wie Gesundheit und Ehre seiner Arbeitnehmer
zu schützen und vorbeugende Maßnahmen gegen Mobbing zu betreiben.
Werden inhumane oder gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen geschaffen oder aufrechterhalten, obwohl sie mit zumutbaren Mitteln zu verbessern wären, so kann der Mobbingbetroffene vom Arbeitgeber Schadensersatz verlangen. Dabei kommt es nicht allein auf das Verhalten des Arbeitgebers selbst an, vielmehr muß dieser sich auch nach § 278 BGB das Verhalten der Personen anrechnen lassen, die an seiner Stelle gehandelt haben - sprich Personalleiter oder Vorgesetzte.
Mobbingopfer haben das Recht,
Ein "Mobber" verstößt gegen die aus dem Arbeitsvertrag folgenden Nebenpflichten im erheblichen Maße, so dass der Arbeitgenber die hierfür vorgesehenen arbeitsrechtlichen Konsequenzen ergreifen kann (z. B. Abmahnung).
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Abmahnung eines Arbeitnehmers
Arbeitnehmer
Arbeitsrecht
Arbeitsschutz
Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsvertrag
Außerordentliche Kündigung
Betriebsverfassung
Folgenbeseitigungsanspruch (FBA)
Fürsorgepflicht/ Arbeitsrecht
Verhaltensbedingte Kündigung
Ratgeber:
Mobbing am Arbeitsplatz