Mörder ist, wer einen anderen Menschen tötet und dabei besonders verwerflich handelt.
Liegt bei der Tötung eines Menschen keine besondere Verwerflichkeit nach Tatmotiv, Tatausführung oder Tatzweck vor, ist die Tat lediglich als Totschlag zu ahnden. Mörder ist, wer:
einen Menschen tötet.
Ein Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Ein minder
schwerer Fall ist in der gesetzlichen Regelung nicht vorgesehen.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Tötung eines Menschen
Norm:
§ 211 StGB