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Nachstellungen

Das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen regelt den Schutz einer am Körper, in der Gesundheit oder in der Freiheit verletzten Person. Es schützt auch vor einer Drohung mit einer solchen Handlung.

Das Gesetz findet Anwendung, wenn:

Zum Schutz der verletzten Person können folgende Maßnahmen angeordnet werden:

Die Verletzung einer vollstreckbaren Anordnung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Ehewohnung
Schutz vor Gewalt in der Wohnung


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