Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Nießbrauch

Unter Nießbrauch versteht man die Belastung einer Sache in der Weise, dass ein anderer berechtigt ist, die Nutzungen der Sache (z.B. Früchte, Miete, Zinsen) zu beanspruchen.

Der Nießbrauch ist grundsätzlich weder übertragbar noch vererblich.

Praxistipp:

Bei Beeinträchtigungen stehen dem Nießbraucher Beseitigungs - und Unterlassungsansprüche zu.

siehe hierzu auch :

Norm:
§ 1030 BGB


Antwort direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern