Bauplanungsrecht: Die Änderung der Art der Benutzung einer baulichen Anlage.
Die Nutzungsänderung einer Anlage ist ein baurechtliches Vorhaben, das planungsrechtlich zulässig sein muss und eine Baugenehmigung erfordert.
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn die Funktion der bisherigen zulässigen
Nutzung sich ändert und damit die Genehmigungsvoraussetzungen neu geprüft
werden müssen.
Dies ist der Fall, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen derart unterscheidet,
dass sie anderen Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art
unterworfen ist (Beispiel: Umwandlung eines Wohnhauses in ein Geschäftshaus).
Je nach Bundesland sind unter gewissen Voraussetzungen bestimmte Nutzungsänderungen genehmigungsfrei.
Die Genehmigungsfreiheit mancher Nutzungsänderungen führt nicht dazu,
dass die in den entsprechenden Landesbauverordnung enthaltenen Verpflichtungen
aus dem Bauordnungsrecht nicht eingehalten werden müssen.
Es bestehen einige Privilegierungen für Nutzungsänderungen im Außenbereich.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Außenbereich
Baugenehmigung
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauplanungsrecht
Bauordnungsrecht