Unterfall des Leasingvertrages, der durch eine kurzfristige Nutzungsüberlassung
gekennzeichnet ist.
Es wird auch als Operatingleasing bezeichnet.
Das Operate-Leasing kommt einem normalen Mietvertrag sehr nahe, schließt meist weitere mietuntypische Dienstleistungen (Wartung, Reparatur) ein.
Wesentliche Merkmale:
Das Leasingobjekt wird durch Operate-Leasing nicht vollständig amortisiert (offene Restwerte).
Steuerlich schreibt der Leasinggeber schreibt die Leasingobjekte über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab; der Leasingnehmer kann die gezahlten Raten als Aufwand verrechnen.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Finanzierungsleasing
Leasing
Miete