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Operate-Leasing

Unterfall des Leasingvertrages, der durch eine kurzfristige Nutzungsüberlassung gekennzeichnet ist.
Es wird auch als Operatingleasing bezeichnet.

Das Operate-Leasing kommt einem normalen Mietvertrag sehr nahe, schließt meist weitere mietuntypische Dienstleistungen (Wartung, Reparatur) ein.

Wesentliche Merkmale:

Das Leasingobjekt wird durch Operate-Leasing nicht vollständig amortisiert (offene Restwerte).

Praxistipp:

Steuerlich schreibt der Leasinggeber schreibt die Leasingobjekte über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab; der Leasingnehmer kann die gezahlten Raten als Aufwand verrechnen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Finanzierungsleasing
Leasing
Miete


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