Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Opferschutz in der StPO

Zahlreiche Regelungen der Strafprozessordnung dienen dem Schutz des Opfers einer Straftat.

Dem Verletzten soll durch diese Bestimmungen eine gesicherte Rechtsposition eingeräumt werden, die es ihm ermöglicht, seine Interessen wahrzunehmen. So kann ein Opfer:

Darüber hinaus kann die Öffentlichkeit von einer Hauptverhandlung ausgeschlossen werden, wenn die öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen des Opfers verletzt oder die Gefährdung seiner Person zu befürchten ist.

Praxistipp:

Ob und in welchem Umfang das Opfer von seinen Befugnissen Gebrauch macht, ist seiner freien Entscheidung überlassen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Gewalttaten/ Entschädigung für Opfer
Zeugenschutz


Antwort direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern