Behörde, die Patentanmeldungen entgegennimmt und Patente verwaltet.
In Deutschland zuständig ist das Deutsche Patent- und Markenamt (kurz:
DPMA).
Das ist eine dem Bundesjustizministerium unterstellte Bundesoberbehörde.
Als Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland
ist sie neben Patenten auch für alle weiteren gewerblichen Schutzrechte
wie:
zuständig.
Es hat seinen Sitz in München, unterhält Geschäftsstellen in
Jena und Berlin und beschäftigte im Jahr 2004 etwa 2400 Mitarbeiter.
Neben dem DPMA ist auch das Europäische Patentamt (kurz: EPA) in München
angesiedelt.
Als selbstständiges zwischenstaatliche Organisation, die 1977 durch das
Europäische Patentabkommen gegründet wurde und über 5500 Beschäftigte
hat, erteilt es europäische Patente nach einem einheitlichen und zentralisierten
Verfahren. Sie haben dieselbe Wirkung wie ein nationales Patent. Bereits 1975
wurde beschlossen, dass die vom EPA erteilten Patente neben den nationalen Patenten
eine einheitliche Geltung in allen EG-Ländern haben sollen. Das Gemeinschaftspatentübereinkommen
ist jedoch bisher nicht in Kraft getreten. Im März 2003 wurden eine neue
Vereinbarung getroffen, wonach für 2007 oder 2008 eine Einführung
geplant ist.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Erfindung
Gebrauchsmuster
Geistiges Eigentum
Geschmacksmuster
Marke
Patent
Ratgeber:
Patentrecht Teil 1
Patentrecht Teil 2
Norm:
§ 26 PatG
§ 28 PatG
§ 1 PatV