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Patentamt

Behörde, die Patentanmeldungen entgegennimmt und Patente verwaltet.

In Deutschland zuständig ist das Deutsche Patent- und Markenamt (kurz: DPMA).
Das ist eine dem Bundesjustizministerium unterstellte Bundesoberbehörde.
Als Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland ist sie neben Patenten auch für alle weiteren gewerblichen Schutzrechte wie:

zuständig.
Es hat seinen Sitz in München, unterhält Geschäftsstellen in Jena und Berlin und beschäftigte im Jahr 2004 etwa 2400 Mitarbeiter.

Neben dem DPMA ist auch das Europäische Patentamt (kurz: EPA) in München angesiedelt.
Als selbstständiges zwischenstaatliche Organisation, die 1977 durch das Europäische Patentabkommen gegründet wurde und über 5500 Beschäftigte hat, erteilt es europäische Patente nach einem einheitlichen und zentralisierten Verfahren. Sie haben dieselbe Wirkung wie ein nationales Patent. Bereits 1975 wurde beschlossen, dass die vom EPA erteilten Patente neben den nationalen Patenten eine einheitliche Geltung in allen EG-Ländern haben sollen. Das Gemeinschaftspatentübereinkommen ist jedoch bisher nicht in Kraft getreten. Im März 2003 wurden eine neue Vereinbarung getroffen, wonach für 2007 oder 2008 eine Einführung geplant ist.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Erfindung
Gebrauchsmuster
Geistiges Eigentum
Geschmacksmuster
Marke
Patent

Ratgeber:
Patentrecht Teil 1
Patentrecht Teil 2

Norm:
§ 26 PatG
§ 28 PatG
§ 1 PatV


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