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Personenbezogene Daten/ Übermittlung

Das Übermitteln wird im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) definiert als:

Die Weitergabe von Daten an Dritte umfasst jegliche Art der Auskunftserteilung (in schriftlicher, mündlicher, fernmündlicher Form oder per Telefax).
Ebenfalls erfasst ist die Datenweitergabe z.B. durch Übergabe oder Zusendung einer Diskette.

Unter den Begriff des Übermittelns fällt auch die Einsichtnahme oder der Abruf bereitgehaltener Informationen durch Dritte, was auch Online erfolgen kann.

Verantwortliche Stelle ist jede Person oder Stelle, die personenbezogene Daten für sich selbst erhebt, verarbeitet oder nutzt oder dies durch andere im Auftrag vornehmen lässt.

Dritte sind insbesondere:

Eine Datenübermittlung liegt nicht vor bei:

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Datenschutz
Personenbezogene Daten/ Speicherung

Norm:
§ 3 BDSG


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