Eine Personengesellschaft ist ein gesellschaftsrechtlicher Personenverband zur gemeinsamen Zweckverfolgung.
Im Vordergrund stehen die Mitglieder (Gesellschafter).
Im Gegensatz dazu steht die Kapitalgesellschaft, bei der die kapitalmäßige Beteiligung im Vordergrund steht.
Die Personengesellschaft ist auf eine kleine Mitgliederzahl hin angelegt und beruht auf dem persönlichen Vertrauen der Beteiligten.
Diese personenrechtliche Struktur drückt sich auch in der persönlichen Haftung der Gesellschafter; in der persönlichen Mitarbeit und Selbstorganschaft und darin aus, dass zur Übertragung der Gesellschaftsanteile grundsätzlich die Zustimmung aller anderen Gesellschafter erforderlich ist.
Personengesellschaften sind:
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Innengesellschaft
Kapitalgesellschaft
Ratgeber:
Wahl der Unternehmensform