Die Pfändung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung und wird meist vom Gerichtsvollzieher vorgenommen.
Unter Pfändung versteht man dabei nur die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners.
Sie dient dem Zweck, den Gläubiger wegen einer Geldforderung zu befriedigen.
Die Pfändung erfolgt, indem der Gerichtsvollzieher die Sache in Besitz nimmt. Handelt es sich weder um
so wird die Pfändung durch das Anbringen eines Pfandsiegels an dem Gegenstand kenntlich gemacht.
Auch das Arbeitseinkommen ist bis zu einer bestimmten Pfändungsgrenze pfändbar.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Drittwiderspruchsklage
Gerichtsvollzieher
Ratgeber:
Gerichtliches Mahnverfahren Teil 1
Gerichtliches Mahnverfahren Teil 2