Wegfall eines Rechts infolge versäumter Geltendmachung.
Unter gewissen Voraussetzungen kann eine Ausschlusswirkung für Rechte
eintreten.
Dies kann aufgrund vertraglicher Vereinbarung, aber auch per Gesetz erfolgen,
wenn ein Recht nicht innerhalb einer bestimmten Frist (Ausschlussfrist / Präklusionsfrist)
wahrgenommen wird.
Beispiele:
Die Präklusion dient in der Regel der Schaffung von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.
Die Präklusion ist von der Verjährung zu unterscheiden. Die Verjährung begründet als Einrede nur ein Leistungsverweigerungsrecht, auf das sich der andere berufen muss. Die Präklusion führt dagegen zum automatischen, von Amts wegen zu berücksichtigenden Erlöschen des Rechts.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Bestandskraft eines Verwaltungsaktes
Notfrist
Rechtskraft
Verjährung
Verjährungsfristen