Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Privathaftpflichtversicherung

Freiwillige Versicherung, die für Schäden haftet, die der Versicherungsnehmer einem Dritten zufügt.

Versichert sind Schäden, die eine versicherte Person verursacht:

Das, was nicht versichert ist, wird als "Ausschluss" bezeichnet.
Grundsätzlich sind Schäden ausgeschlossen:

Es besteht die Möglichkeit, folgende Personen mit dem Versicherungsnehmer unentgeltlich mitzuversichern:

Spezielle Haftpflichtversicherungen sind notwendig für:

Die Versicherungsleistungen umfassen:

Praxistipp:

Zu beachten sind die so genannten Höchstgrenzen der Entschädigung. Je nach abgeschlossener Police haftet die Versicherung nur bis zur vereinbarten Höchstgrenze (Deckungssumme).

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Grobe Fahrlässigkeit
Haftpflicht
Halter eines Kfz
Unterversicherung
Versicherungsvertrag


Antwort zum Thema: ""Versicherungsrecht"" direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern