Privathaftpflichtversicherung
Freiwillige Versicherung, die für Schäden haftet, die der Versicherungsnehmer
einem Dritten zufügt.
Versichert sind Schäden, die eine versicherte Person verursacht:
- im privaten Alltag
- im Straßenverkehr
- als Fußgänger oder Radfahrer
- wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht
- durch zahme Haustiere und das Reiten fremder Pferde
- bei den meisten Sportarten
- als Dienstherr im eigenen Haushalt
- als Untervermieter
- als Eigentümer von selbst bewohnten Immobilien
- als Bauherr von Um- und Ausbauten bis zu einer bestimmten Bausumme
Das, was nicht versichert ist, wird als "Ausschluss" bezeichnet.
Grundsätzlich sind Schäden ausgeschlossen:
- die man selbst erleidet
- die mitversicherte Personen erleiden
- die nahe Personen erleiden, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher
Gemeinschaft leben
- die vorsätzlich herbeiführt wurden
- die bei einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit entstanden sind
- an vom Versicherten geliehenen, gemieteten, gepachteten oder gestohlenen
Gegenständen
- mit einem Kraftfahrzeug (hierfür gibt es die spezielle Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen)
- die bei der Jagd verursacht wurden
- die bei Pferde- oder Radrennen, beim Kampfsport, beim Wassersport entstanden
sind
- bei der Nutzung von Flugzeugen
- mit Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten
werden
- bei Tätigkeiten für einen Verein (auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten)
- Schäden durch Strahlen
- Schäden durch Übertragung einer Krankheit des Versicherten oder eines Tieres
aus seinem Besitz
- die aus Verlust oder Abhandenkommen von Sachen herrühren
- die Strafen oder Bußgelder sind
Es besteht die Möglichkeit, folgende Personen mit dem Versicherungsnehmer unentgeltlich
mitzuversichern:
- den Lebensgefährten (auch gleichgeschlechtlich), sofern er denselben Haushalt
bewohnt und in der Police mit seinem Namen aufgenommen wird
- den Ehepartner
- unverheiratete und in der Ausbildung befindliche Kinder des Versicherungsnehmers
Spezielle Haftpflichtversicherungen sind notwendig für:
- Tierhalter (Hunde, Pferde)
- Inhaber von Öltankanlagen
- Bauherren von größeren Bauvorhaben
- Tätigkeiten in einem Verein (Vereins-Haftpflicht)
- Eigentümer von Waffen
Die Versicherungsleistungen umfassen:
- Bei Personenschäden die Gesundheitskosten, die Rehabilitation und unter
Umständen Renten an das Opfer.
- Bei Sachschäden die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten
Sache. Durch den Gebrauch einer Sache findet eine Abnutzung statt. Der Wert
sinkt dadurch. Nur diesen als Zeitwert bezeichneten Wert erhält der Geschädigte
ersetzt.
- Bei Vermögensschäden, die nicht Folge eines Personenschadens sind,
Geldzahlungen in Höhe des entstandenen, nachweisbaren Schadens.
Praxistipp:
Zu beachten sind die so genannten Höchstgrenzen der Entschädigung.
Je nach abgeschlossener Police haftet die Versicherung nur bis zur vereinbarten
Höchstgrenze (Deckungssumme).
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Grobe Fahrlässigkeit
Haftpflicht
Halter eines Kfz
Unterversicherung
Versicherungsvertrag
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