Gericht, bei dem ein bestimmter Rechtsstreit anhängig ist oder durch eine Prozesshandlung anhängig gemacht werden soll.
Im Zivilprozessrecht ist beispielsweise bestimmt, dass das Prozessgericht zuständig ist für:
Das Prozessgericht ist zu unterscheiden vom Vollstreckungsgericht.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Amtsgericht (AG)
Anhängigkeit
Gericht der Hauptsache
Gerichtsstand
Landgericht (LG)
Oberlandesgericht
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Rechtshängigkeit/ Verwaltungsprozess
Rechtshängigkeit/ Zivilprozess
Vollstreckungsgericht
Zivilprozess
Zuständigkeit/ örtliche
Zuständigkeit/ sachliche
Zuständigkeit/ instanzielle
Norm:
§ 117 ZPO
§ 260 ZPO
§ 355 ZPO
§ 887 ZPO