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Prozessvollmacht

Die Prozessvollmacht ist die dem Prozessbevollmächtigten (meist dem Rechtsanwalt) erteilte Vertretungsmacht für einen Prozess.

Die Prozessvollmacht unterliegt der Schriftform, d.h. sie muss - um wirksam zu sein - in schriftlicher Form vorliegen.

Beispiel für eine Prozessvollmacht:

Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Konkurs- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Wertsachen oder Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von der Justizkasse oder sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen.

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Ort, Datum

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(Unterschrift)


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