Prozessvollmacht
Die Prozessvollmacht ist die dem Prozessbevollmächtigten (meist dem Rechtsanwalt)
erteilte Vertretungsmacht für einen Prozess.
Die Prozessvollmacht unterliegt der Schriftform, d.h. sie muss - um wirksam
zu sein - in schriftlicher Form vorliegen.
Beispiel für eine Prozessvollmacht:
- Hiermit erteilt Herr / Frau ....................................................
- in Sachen ............................................................................
- unserer Kanzlei die Vollmacht:
1. zur Prozessführung (u.a. nach § 81 ff. ZPO) einschließlich
der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen,
2. zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss
von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen
auf Erteilung von Renten- und anderen Versorgungsauskünften,
3. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen
(§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für
den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach § 411 II StPO, mit ausdrücklicher
Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO sowie mit ausdrücklicher
Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach § 145 a II StPO,
zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen
Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung
für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren,
4. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen
Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von
Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer,
5. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur
Abgabe von einseitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen).
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben-
und Folgeverfahren aller Art (z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-,
Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs-
und Hinterlegungsverfahren sowie Konkurs- und Vergleichsverfahren über
das Vermögen des Gegners). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen
zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere
zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen
oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen
durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Wertsachen oder Urkunden,
insbesondere auch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von der Justizkasse
oder sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen.
....................................................
Ort, Datum
.....................................................
(Unterschrift)
Antwort direkt vom
Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).