Personengesellschaft, die auf eine Beteiligung von zahlreichen Gesellschaftern
angelegt ist.
Publikumsgesellschaften dienen allein der Kapitalanlage der Gesellschafter.
Als Publikumsgesellschaften eignen sich die GmbH & Co. KG, aber auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine stille Gesellschaft.
Wegen der atypischen Beteiligung einer großen Anzahl von Gesellschaftern
legt die Rechtsprechung bei der Prüfung der Gesellschafterverträge
von Publikumsgesellschaften strengere Maßstäbe an.
Klauseln, die den Kapitalanleger mit ungewöhnlichen Risiken belasten, werden
einschränkend ausgelegt.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
GmbH & Co. KG
Personengesellschaft
Stille Gesellschaft
Ratgeber:
Wahl der Unternehmensform