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Rauchen am Arbeitsplatz

Rauchen am Arbeitsplatz ist in bestimmten Bereichen generell verboten, z.B. dort, wo Brand- und Explosionsgefahr besteht.

Seit Juli 2002 haben Arbeitnehmer gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einen Rechtsanspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat demnach die erforderlichen Maßnamen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten wirksam vor Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt werden.

siehe hierzu auch:

Norm:
§ 3a ArbStättV


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